Hallo Liebe Fahrschüler/innen
Ab dem 22.02.2021 darf wieder Theorieunterricht und praktischer Unterricht stattfinden! 😎🥳
Bleibt bis dahin Gesund!
Euer Fahrschule Engelhardt Team
Alle weiteren Infos zur Buchung und Nutzung erfährst du direkt bei uns in der Fahrschule vor Ort oder per Telefon.
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Intensive PraxisvorbereitungAm Simulator schwierige Situationen so oft trainieren,bis sie sicher sitzen – ohne Leerzeiten durch Umwege, Staus etc. wie es im realen Verkehr oft der Fall ist. |
2 |
Fahren – aber sicherAm Simulator lernst du, worauf du im Verkehr achtenmusst. Du schulst deine Wahrnehmung und Aufmerksamkeit – damit du später im Auto nichts übersiehst. |
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Gefahrloses ÜbenTrainieren ohne Risiko: Am Simulator kann dir undanderen Verkehrsteilnehmern nichts passieren. |
4 |
Theorie und Praxis optimal verbundenZuerst die Inhalte im Theorieunterricht besprechen,dann gezielt am Simulator üben (z. B. Vorfahrt) und anschließend ins Auto steigen. |
5 |
Teil des AusbildungskonzeptsDer Simulator ist die optimale Ergänzung zum Theorieunterricht und realen Fahrstunden – für eine noch höhere Ausbildungsqualität. |
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Flexibel und unabhängigDein Fahrlehrer hat erst in zwei Wochen Zeit für eine Fahrstunde? Übe doch solange schon auf dem Simulator. |
Bei uns kannst du folgende Führerscheine absolvieren
ab 18 Jahren
ab 17 Jahren bei Begleitetem Fahren
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
ab 18 Jahren
ab 17 Jahren bei Begleitetem Fahren
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
ab 18 Jahren
ab 17 Jahren bei Begleitetem Fahren
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM
ab 15 Jahren
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch weisitzig).
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U) mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
ab 24 Jahren
ab 20 Jahren bei Vorbesitz von A2
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
ab 16 Jahren
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
ab 18 Jahren
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
ab 16 Jahren
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
- bbH 45 km/h
- Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L1e-B)
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e)
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(EU-Klasse L6e)
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.
ab 16 Jahren
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
ab 16 Jahren für bbH bis 40 km/h und
ab 18 Jahren für bbh über 40 bis 60 km/h
a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
ab 21 Jahren
Vorbesitz: B
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
ab 21 Jahren
Vorbesitz: D1
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.
ab 24 Jahren
Vorbesitz: B
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
ab 24 Jahren
Vorbesitz: D
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM.
ab 18 Jahren
Vorbesitz: B
LEICHTERE LKW
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
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ab 18 Jahren
Vorbesitz: C1
LEICHTERE LASTZÜGE
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
ab 21 Jahren
Vorbesitz: C1
SCHWERE LKW
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
ab 21 Jahren
Vorbesitz: C1
SCHWERE LASTZÜGE
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.
Hier findest du unsere Fahrzeuge mit denen
du zu deinem Führerschein gelangen wirst.
Leistung
Max. Geschwindigkeit
Daten
Hubraum
Kraftstoffverbrauch, kombiniert
Leistung
Max. Geschwindigkeit
Daten
Hubraum
Kraftstoffverbrauch, kombiniert
Leistung
Max. Geschwindigkeit
Daten
Hubraum
Kraftstoffverbrauch, kombiniert
Leistung
Max. Geschwindigkeit
Daten
Hubraum
Kraftstoffverbrauch, kombiniert
Leistung
Max. Geschwindigkeit
Daten
Hubraum
Kraftstoffverbrauch, kombiniert
Leistung
Max. Geschwindigkeit
Daten
Hubraum
Kraftstoffverbrauch, kombiniert
Mussinanstraße 65, 92318 Neumarkt
Montag | 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr |
Mittwoch | 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr |
Termin auch nach telefonischer Vereinbarung
+49 0160 3756268
Asamstraße 13, 92342 Freystadt
Dienstag | 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr |
Donnerstag | 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr |
Termin auch nach telefonischer Vereinbarung
+49 0160 3756268
GESCHÄFTSFÜHRER / Fahrlehrer
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